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Reisebedingungen Radurlaub „auf Rezept“

Ergänzend zu den §§ 651 a ff. BGB werden folgende Reisebedingungen vereinbart:

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Reiseanmeldung hat schriftlich oder telefonisch beim Veranstalter Hasetal Touristik GmbH zu erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Reiseteilnehmer die Vertragsbedingungen an. Erst nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Hasetal Touristik GmbH gilt der Reisevertrag als abgeschlossen. Soweit es zur Abwicklung Ihrer Buchung sowie zum Check-In erforderlich ist, geben wir die Namen sowie eine angegebene Mobilnummer und E-Mail-Adresse an das Hotel oder andere Leistungsträger weiter.

 

2. Zahlung des Reisepreises

2.a. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20 % des Reisepreises.

2.b. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.c. Abweichend von den Regelungen unter 2.a. und 2.b. entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, wenn - die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt. - das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale / Reiseleistungen und / oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 3.a. und 3.b. vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist. - Der Reisepreis ist zwei Wochen vor Reiseantritt auf das Konto der Hasetal Touristik GmbH zu entrichten.

2.d. Ist die Hasetal Touristik GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage, leistet der Reisende Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist die Hasetal Touristik GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3 dieser Bedingungen zu belasten.

 

3. Rücktritt

3.a. Vor Antritt der Reise kann jeder Reisende vom Reisevertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittstag ist der Eingang der Erklärung bei der Hasetal Touristik GmbH.

3.b. Als angemessene Entschädigung entstehen folgende pauschalisierte Rücktrittskosten: Nach Versand der Buchungsbestätigung bis 40 Tage vor Reiseantritt: 19,00 € Bearbeitungsgebühr pauschal, 39. – 31. Tage vor Reiseantritt = 10 % des Reisepreises je Person, 30. - 21. Tag vor Reisebeginn = 20 % des Reisepreises je Person, 20. - 12. Tag vor Reisebeginn = 40 % des Reisepreises je Person, 11. - 4. Tag vor Reisebeginn = 60 % des Reisepreises je Person, ab 3.Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen = 90 % des Reisepreises je Person.

3.c. Werden auf Wunsch der Reiseteilnehmer nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels / -ortes vorgenommen, ist die Hasetal Touristik GmbH berechtigt, ab dem 39. Tag vor gebuchten Reiseantritt 19,00 € pro Buchung zu berechnen. Das Recht, einen Ersatzreisenden zu stellen, der in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.

3.d. Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei unserem Partner Hanse Merkur Reiseversicherung AG.

3.e. Die Hasetal Touristik GmbH kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (10 Personen) durch schriftliche Erklärung bis 4 Wochen vor dem gebuchten Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der gezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet. Wegen nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung.

 

4. Haftung

4.a. Die Hasetal Touristik GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach BGB für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller im Pauschalangebot angegebenen Reisedienstleistungen, nicht jedoch für Angaben in Hotel- und Ortsprospekten.

4.b. Beruht der Schaden der Reiseperson lediglich auf leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters oder allein auf dem Verschulden eines Leistungsträgers (Hotel, Dampfzug etc.), ist die Haftung der Hasetal Touristik GmbH auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.

4.c. Alle Reiseteilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden und nehmen auf eigene Gefahr an den Aktivitäten, Touren sowie Wanderungen teil.

4.d. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Rechtsansprüche anzuerkennen bzw. auf solche zu verzichten.

4.e. Ansprüche gegen die Hasetal Touristik GmbH sind spätestens 30 Tage nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen.

4.f. Ist die Hasetal Touristik GmbH lediglich Vermittler fremder Leistungen (z.B. Transfers, Ausflüge), so haftet die Hasetal Touristik GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

4.g. Für Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks während des Gepäcktransports haftet die Hasetal Touristik GmbH nur, wenn diese schuldhaft von der Hasetal Touristik GmbH verursacht wurden und der Hasetal Touristik GmbH sofort nach Auftreten gemeldet werden. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen beim ordentlichen Tragen oder Ziehen infolge von Verschleiß oder Überladung brechen, schließt die Hasetal Touristik GmbH generell aus. Für Gepäckschäden, die nach Einbringung im Hotel entstehen, haftet der Hotelier gemäß § 701 BGB.

 

5. Zuschussregelung - Abrechnung des Krankenkassenanteils

5.a. Bei den Leistungen handelt es sich um wohnortfremde Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V mit auswärtiger Unterbringung.

5.b. Es obliegt Ihrer eigenen Verantwortung, sich bei Ihrer Krankenkasse vor Buchung eines Gesundheitsurlaubs „auf Rezept“ über die praktizierten Zuschussregelungen zu informieren und entsprechende Zusagen für die Erstattung der Präventionsleistungen einzuholen. Eine Garantie oder Haftung für die Gewährung eines Zuschusses durch die Krankenkasse an Sie wird seitens der Hasetal Touristik GmbH ausdrücklich nicht übernommen.

5.c. Eine Zuschussablehnung seitens der Krankenkassen entbindet bei Rücktritt nicht von den unter 3. genannten Bedingungen. Eine Zu- bzw. Absage sollte daher vor Buchung eingeholt werden.

5. d. Die Aushändigung von Quittungen als Nachweis über die Zahlung der Kursgebühren sowie von Teilnahmebescheinigungen zur Abrechnung der Krankenkassenanteile am Kursende ist nur dann möglich, wenn Sie an mindestens 80 % der jeweiligen gebuchten Kursangebote teilgenommen haben und ein evtl. Anspruch auf Präventionszuschüsse für das jeweilige Kalenderjahr gegenüber der Krankenkasse noch nicht verbraucht wurde.

Wurde bei den Präventionsangeboten aufgrund von Kooperationen mit Krankenkassen nur der Eigenanteil für einen Kursteilnehmer entrichtet, und sollte nach der Teilnahme am Kursprogramm eine Abrechnung mit der entsprechenden Krankenkasse nicht möglich sein, weil dieser Teilnehmer nicht zuschussberechtigt ist, ist die Differenz zum Gesamtbetrag der Kursgebühren nachträglich an die Hasetal Touristik GmbH durch den Teilnehmer zu entrichten.

 

6. Kontraindikationen

6.a. Die Reise- und Kursangebote der Hasetal Touristik GmbH richten sich ausschließlich an gesunde und vitale Personen. Bei Bedenken wenden Sie Sich bitte vor Buchung an Ihren Arzt der Sie beraten wird, inwieweit die angebotenen Kurse für Sie geeignet sind. Etwaige Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen / Behinderungen sind vor Reiseantritt mitzuteilen.

6.b. Die Teilnehmer müssen für Radtouren in der Lage sein, in einer Gruppe minimal 18 km/h sowie bis zu 55 km Fahrrad an einem Tag fahren zu können. Die Teilnehmer müssen für Wanderungen in der Lage sein, in einer Gruppe ca. 8 – 17 km mit einer Geschwindigkeit von ca. 4 km/h teilnehmen zu können, sowie mindestens 1 Stunden am Stück zu wandern.

6.c. Bitte beachten Sie, dass Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung nicht angewendet werden darf bei Krampfleiden (z. B. Epilepsie), behandlungsbedürftigen psychotische oder psychische Störungen / Wahnvorstellungen, Zwangsstörungen (z. B. zwanghafte Gedanken), schwere Magen-Darm-Krankheiten, behandlungsbedürftige Depressionen sowie bei niedrigem, behandlungsbedürftigem Blutdruck. Bei der Progressiven Muskelentspannung ist zudem bei der Einnahme von Tranquilizern (Beruhigungsmitteln) ist eine Absetzen zu überprüfen (da diese zu Muskelentspannungen führen, die das Erlernen der Methode erschweren können). Sollte einer der angegebenen Punkte auf Sie zutreffen oder Sie sind sich diesbezüglich nicht sicher, sprechen Sie bitte vor Reiseantritt mit Ihrem Hausarzt.

6.d. Bitte klären Sie vor Buchung eines Gesundheitsurlaubs „auf Rezept“ mit einem Bewegungskursen ab, ob Sie den körperlichen Anforderungen gewachsen sind. Eine Teilnahme sollte nur in Rücksprache mit dem Arzt erfolgen, wenn Herzprobleme bestehen und Sie nur Sport nach ärztlicher Verordnung treiben sollen, bei Schmerzen in der Brust (bei körperlicher Aktivität oder Anstrengung), Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Ohnmachtsanfällen, Knochen- und Gelenkproblemen, bei Einnahme von Heilmittel oder Medikamenten bei Bluthochdruck (Betablocker), Diabetes oder andere Gründe, die gegen eine Teilnahme sprechen. Zu diesen Indikationen gehören u. a. Zustand nach einem abgelaufenen Herzinfarkt oder Schlaganfall, Verengung der Herzkranzgefäße (sog. Koronare Herzkrankheiten), bestimmte Formen von Herzrhythmusstörungen, Blutdruck systolisch über 160 mmHg und / oder diastolisch über 95 mmHg, Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Zustand bei akutem oder postoperativem Bandscheibenvorfall, Tumorerkrankungen.

6.e. Nahrunsmittelunverträglichkeiten, -allergien sowie ernährungsbedingte Vorerkrankungen wie zum Beipsiel Diabetes mellitus Typ 2 sind vor Reiseantritt mitzuteilen.

6.f. Hatha Yoga sollte nicht gemacht werden, wenn Sie kürzliche eine Operation hatten (insbesondere an empfindlichen Bereichen wie Wirbelsäule oder Gelenken) oder bei akuten bzw. frischen Verletzungen wie Muskelrissen oder schweren Gelenkverletzungen haben. Eine Teilnahme bei Patienten mit Bluthochdruck und Herzprobleme sollte vorab mit dem Arzt erfolgen. Unser Kurskonzept Hatha Yoga ist ebenfalls nicht geeignet für Frauen in der Schwangerschaft. Bei bestimmten fortgeschrittenen Krankheiten wie z. B. fortgeschrittener Demenz, schwerer Immunschwäche oder stark instabiler Persönlichkeit ist Vorsicht geboten oder Yoga möglicherweise nicht empfohlen. Sollte einer der angegebenen Punkte auf Sie zutreffen oder Sie sind sich diesbezüglich nicht sicher, sprechen Sie bitte vor Reiseantritt mit Ihrem Hausarzt.

6.g. Diese Aufzählungen erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

 

7. Sonstiges

Für alle Klagen aus diesem Reisevertrag ist Gerichtsstand Löningen. Die Übernachtungen werden je nach Verfügbarkeit im Stadtkern oder Ortsteil reserviert. Falls erforderlich, kann die Hasetal Touristik GmbH situationsorientiert Tagesabläufe umgestalten und Programmpunkte tauschen.